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Anmeldung


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB/Internet)


1.    Geltungsbereich
(1)    Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Europäischen Sprachendienst und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2)    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Europäischen Sprachendienst nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2.    Übersetzungen


2.1.    Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

2.2.    Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1)    Der Auftraggeber hat den Europäischen Sprachendienst rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Europäischen Sprachendienst einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Europäische Sprachendienst eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2)    Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Europäischen Sprachendienst bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3)    Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Europäischen Sprachendiensts.
(4)    Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Europäischen Sprachendienst frei.

2.3.    Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1)    Der Europäische Sprachendienst behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Er muss sämtliche Mängelrügen hinsichtlich der Qualität der Übersetzung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend machen.
(2)    Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3)    Beseitigt der Europäische Sprachendienst die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

2.4.    Vergütung
(1)    Die Rechnungen des Europäischen Sprachendiensts sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2)    Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3)    Der Europäische Sprachendienst hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Europäische Sprachendienst kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(4)    Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

3.    Dolmetschen

3.1.    Unterrichtungspflicht über die Arbeit der Dolmetscherleistung

Der Kunde ist bei Dolmetschaufträgen verpflichtet, uns die Art der Dolmetschleistung (Simultan- oder Konsekutivdolmetschen etc.), die benötigte Dolmetschtechnik, den exakten Veranstaltungsort und -termin sowie die Ansprechpartner rechtzeitig bekanntzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, uns frühzeitig, mindestens jedoch ein bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entsprechende Einarbeitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen, und soweit erforderlich, unsere Dolmetscher in einem dem Veranstaltungsort naheliegenden Hotel standesgemäß unterzubringen.    

3.2.    Vergütung
(1)    Die vom Dolmetscher für den Reiseweg zum Dolmetschort und zurück be-nötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet. Anfallende Spesen (Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten, etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Sitz der jeweils bearbeitenden Geschäftsstelle ist der Ort des Reisebeginns und des Reiseendes, sofern nicht vertraglich ein anderer Ort des Reisebeginns und Reiseendes vereinbart wurde.
(2)    Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

4.    Sprachunterricht
(1)    Das Training wird grundsätzlich von einem geeigneten Trainer durchgeführt. Der Europäische Sprachendienst behält sich jedoch vor, aus bestimmten Gründen (z.B. Krankheit oder sonstiger Verhinderung) andere geeignete Trainer einzusetzen. Dies berechtigt nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag oder einer Minderung des Schulungsentgelts.
(2)    Unsere freiberuflichen Mitarbeiter/innen dürfen bis zu vierundzwanzig Monate nach Abschluss des letzten Auftrages des Kunden ohne unsere Genehmigung weder direkt noch indirekt beauftragt werden. Auch darf ihnen weder ein Angebot mündlich noch schriftlich für eine solche Betätigung unterbreitet werden.
(3)    Der Kunde verpflichtet sich, ihm durch das Schulungsunternehmen bekannt gewordene Trainer nicht selbst zu verpflichten, sondern für die Dauer der Schulung ausschließlich über das Schulungsunternehmen zu beauftragen. Der Kunde wird das Schulungsunternehmen für den Fall, dass der Trainer in eigener Verantwortung dem Kunden anbietet, informieren.

4.1.    Reklamation
Reklamationen bezüglich der Unterrichtsleistungen seitens der Lehrkraft müssen bereits im Verlauf eines Sprachkurses angezeigt werden. Sie müssen uns frühmöglichst im Kursverlauf unter genauer Beschreibung des Mangels schriftlich bekannt gegeben werden. Mängelrügen nach Abschluss eines Sprachkurses können nicht mehr entsprochen werden. Bei begründeten Reklamationen haben wir das Recht, bis zu zweimal einen Wechsel der Lehrkraft vorzunehmen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

4.2.    Vergütung
(1)    Soweit schriftlich nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Preise bei Sprachkursleistungen als Nettopreise pro Unterrichtseinheit (45 Minuten).
(2)    Ein Unterrichtstermin besteht aus mindestens zwei Unterrichtseinheiten (2x45 Minuten). Soweit nicht anders vereinbart, wird bei Sprachunterricht außerhalb unserer Geschäftsstellen der vom Sprachelehrer für den Reiseweg zum Sprachkursort und zurück benötigte Aufwand in Form einer Kilometerpauschale vergütet.
(3)    Bei Firmen- und Einzelunterricht können Fehlzeiten, die uns mindestens 24 Stunden vor Kurstermin mitgeteilt werden, kostenfrei verschoben werden, sofern diese innerhalb von sechs Monaten nach dem vereinbarten Unterrichtsende nachgeholt werden. Bei Gruppenunterricht können Kursgebühren wegen Fehlens oder vorzeitigen Ausscheidens eines Teilnehmers nicht zurückerstattet werden.

5.    Haftung
(1)    Der Europäische Sprachendienst haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Europäische Sprachendienst trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2)    Der Anspruch des Auftraggeber gegen den Europäischen Sprachendienst auf Ersatz eines nach Punkt 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 26.000 EUR begrenzt.
(3)    Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Punkt 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4)    Ansprüche des Auftraggebers gegen den Europäischen Sprachendienst wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5)    Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

6.    Berufsgeheimnis
Der Europäische Sprachendienst verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7.    Mitwirkung Dritter
(1)    Der Europäische Sprachendienst ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2)    Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Europäische Sprachendienst dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Punkt 6 verpflichten.

8.    Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1)    Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Europäischen Sprachendiensts. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2)    Der Europäische Sprachendienst behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

9.    Anwendbares Recht
(1)    Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2)    Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Europäischen Sprachendiensts oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.
(3)    Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4)    Die Vertragssprache ist Deutsch.

10.    Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

11.    Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.